BIOLAND 10 %-Richtlinie

Überdurchschnittliche Widerstandsfähigkeit gegen Krautfäule

Die Krautfäule (Phytophthora infestans) zählt zu den größten Herausforderungen im ökologischen Kartoffelanbau. Um den Einsatz von Kupferpräparaten nachhaltig zu reduzieren, hat der Bioland-Verband verbindliche Vorgaben eingeführt. Gemäß der Bioland 10 %-Richtlinie müssen mindestens 10 % der gesamten Kartoffelanbaufläche eines Biobetriebs mit Sorten bepflanzt werden, die eine überdurchschnittliche Widerstandsfähigkeit gegen Krautfäule aufweisen.

Ziel dieser Regelung ist es, den Krankheitsdruck durch den verstärkten Anbau robuster Sorten zu senken und den Einsatz von Kupfer langfristig weiter zu minimieren beziehungsweise überflüssig zu machen. Welche Sorten als überdurchschnittlich widerstandsfähig eingestuft werden, überprüft und aktualisiert Bioland jährlich in enger Abstimmung mit den Fachberatungen.

Ausgenommen von der Richtlinie sind:

  • Betriebe mit weniger als 2 ha Kartoffelanbaufläche,
  • reine Frühkartoffelbetriebe (Reifegruppen 1 und 2)
  • Betriebe, die vollständig auf den Einsatz von Kupferpräparaten verzichten

Einige unserer gezüchteten Sorten erfüllen die Anforderungen der Bioland 10 %-Richtlinie und sind daher in der Liste der überdurchschnittlich widerstandsfähigen Sorten gegen Krautfäule aufgeführt. In unserer jährlich erscheinenden Sortimentsliste sind diese Sorten entsprechend gekennzeichnet, sodass sie auf einen Blick erkennbar sind.

PDF: Krautfäulestabile Kartoffelsorten - Stand Januar 2026

vom: 20.01.2026

Bioland steht für die Landwirtschaft der Zukunft

Wir sind Mitglied beim Anbauverband von Bioland. Neben uns wirtschaften über 7.300 Landwirte, Gärtner, Imker und Winzer nach den Bioland-Richtlinien. Gemeinsam bilden wir eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Umwelt. Ziel der täglichen Arbeit ist die nachhaltige Erzeugung hochwertiger und gesunder Lebensmittel.

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